Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Bad Homburg v. d. Höhe.

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe

Kontakt

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe

Fax

+49 6172 405 - 139

Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Sprechzeiten: nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung

Hinweise

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen. In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis. Bei den Anrufern handelt es sich um Betrüger.

Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld.

Gehbehinderten Personen steht am Haupteingang eine Rampe und im Gebäude ein Personenaufzug zur Verfügung. Gegebenenfalls hilft Ihnen das Personal an der Pforte weiter.

Sprechzeiten: Montag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefon: +49 6172 405 - 0 

  • Antrag auf Eröffnung einer Privat-/Verbraucher-Insolvenz
    Natürliche Personen können sich an die Schuldnerberatung wenden; dort werden Sie beraten und erhalten die nötigen Formulare!
    • Einwohner, deren Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe liegt, benötigen einen Beratungstermin bei
      Magistrat der Stadt Bad Homburg, -Schuldnerberatung-, Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg v.d. Höhe
      Telefon: +49 6172 100 - 5035 oder - 5037 oder - 5041
    • Einwohner, deren Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Bad Homburg v. d. Höhe liegt, benötigen einen Beratungstermin bei
      Schuldnerberatungsstelle des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises, Ludwig-Ehrhard-Anlage 1-4, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
      Telefon: +49 6172 999 - 5796 oder - 5797 oder - 5798
       
  • Antrag auf Eröffnung einer Regelinsolvenz
    Wenn Sie selbständig sind/waren, eine GmbH oder Einzelfirma leiten/geleitet haben, dann wenden Sie sich bzgl. der nötigen Formulare bitte an die Geschäftsstelle der Insolvenzabteilung bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe.

Bitte beachten:

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

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Örtliche Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe umfasst die Städte

  • Bad Homburg
  • Friedrichsdorf
  • Grävenwiesbach
  • Neu-Anspach
  • Oberursel
  • Steinbach
  • Usingen
  • Wehrheim

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster